Einleitung:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Seminare (Fotokurse, Fotoworkshops) und Fotoarbeiten des Enter Studios Berlin, Inhaber Matthias Enter.
1. Allgemeines, Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
Künstlerische Arbeiten und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für künftige Produktions- und
Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden
Geschäftsbedingungen des Geschäftsführers/Künstlers Matthias Enter abweichen haben keine Gültigkeit und werden nicht anerkannt. Für den Fall solcher abweichenden Geschäftsbedingungen werden
diese auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn die Geschäftsführer, Stellvertreter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt an allen übergebenen Kunstwerken die einfachen Nutzungsrechte. Mit der Überlassung der Bilder werden jedoch keine Urheberrechte übertragen. Bei einer evtl.
Bildveröffentlichung ist der Künstler Matthias Enter als Urheber zu benennen, die Benennung muss bei der Abbildung und/oder Ausstellung erfolgen. Die Übertragung und Einräumung der vom
Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen und Verlage, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers Matthias Enter. Ungeachtet des Umfangs
der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Künstler Matthias Enter berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Alle Entwürfe und Endprodukte des Künstlers
Matthias Enter gelten als persönliche geistige Schöpfung und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung.
3. Aufträge
Der Auftraggeber darf dem Künstler Matthias Enter für die Kunstwerke nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die in jeder Form frei von Rechten
Dritter sind. Von Ersatzansprüchen, die aus einer solchen Verletzung des Urheberrechts resultieren, stell der Auftraggeber den Künstler Matthias Enter frei. Der Künstler Matthias Enter wählt
die Kunstwerke aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 10 Tage nach Ablieferung der Kunstwerke
beim Künstlers Matthias Enter eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als ordnungs- und vertragsgemäß abgenommen.
Urheberschutz
5. Honorar und Nebenkosten
Das vereinbarte Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Kunstwerke fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist der Künstler Matthias Enter berechtigt ein Teilhonorar jeweils
bei Ablieferung eines Teiles zu berechnen. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, kann der Künstler Matthias Enter Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten
Arbeitsaufwand verlangen. Der Künstler Matthias Enter ist berechtigt 20% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung als Vorkasse in Rechnung zu stellen. Evtl. anfallende Fremdleistungen, die
zur Auftragserfüllung erforderlich sind, werden im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers bestellt. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Künstler Matthias Enter bei einer
Verlängerung der Aufnahmearbeiten den vereinbarten Stundensatz. Wird bei einem vereinbartem Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten,
so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
6. Fälligkeit
Das Honorar ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei einem Zahlungsverzug ist der Künstler Matthias Enter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Zentralbank einzufordern.
7. Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Künstler Matthias Enter jederzeit zu kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt
entstanden direkten Kosten zu ersetzen. Der Auftraggeber trägt alle, durch die vorzeitige Aufhebung evtl. bereits erbrachten Vorleistungen und Rechnungen Dritter (Expertisen, Locationmiete,
Ausrüstungsmiete, Spesen etc.) die im einem direktem Zusammenhang mit der Auftragserteilung stehen und bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind.
Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht dem Fotografen/Grafikdesigner insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte
Honorar zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht gezahlt wird und trotz Aufforderung Leistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht beglichen wurden.
Wird die Auftragserfüllung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. D
Fotograf/Grafikdesigner Matthias Enter ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten oder für die zur Beendigung des Auftrages noch zu erbringenden Leistungen eine Übernahme
dieser Kosten durch den Auftraggeber zu verlangen.
8. Schutzrecht und Rechte Dritter
Sofern nicht der Künstler Matthias Enter ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die
Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen wie
z.B. Ausstellungen, Museen, Vernissage, Sammlungen usw. dem Auftraggeber. Der Künstler Matthias Enter übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür
verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder die sonstigen Rechter Dritter verletzt werden. Die Digitalisierung der Bilder und die Weitergabe
auf dem Wege der Datenfernübertragung ist zulässig. Bei einer digitalen Erfassung muss der Name des Künstlers Matthias Enter mit den Bilddaten elektronisch verknüpft bleiben. Dies bedeutet,
das die Metadaten und Informationsdaten des Kunstwerkes dem Künstler Matthias Enter nicht gelöscht oder verändert werden dürfen, damit der Künstler Matthias Enter jederzeit als Urheber der
Bilder identifiziert werden kann.
9. Haftung und Schadensersatz
Der Künstler Matthias Enter haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven
Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Bildmaterial und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Bei
unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials dem Künstler Matthias Enter, ist der Künstler Matthias Enter berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 400,- Euro pro
Bild und Einzelfall zu fordern. Unterbleibt bei einer Veröffentlichung die Benennung des Künstlers Matthias Enter, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro pro Bild
und Einzelfall zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensansprüche bleibt hiervon unberührt.
10. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
Gerichtsstand ist Berlin.
Bei Fragen stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.